Wichtige Hinweise

ZeitRaum | Praxis für Psychotherapie
Tanja Jochimski | Heilpraktikerin
Untere Schmiedgasse 14
D-91550 Dinkelsbühl

Telefon: ‭+49 151 65450020
eMail: kontakt@therapie-jochimski.de

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich die nun folgenden Hinweise, Fakten und Informationen sehr sachlich, klar und deutlich aufliste, da ich zu dieser Aufklärung verpflichtet bin. Sollten Sie Fragen, Wünsche o. ä. zu der Therapie oder diesen Informationen haben, sprechen Sie mich bitte persönlich an. Ich bin gerne bereit, in einem Telefonat Ihre Fragen zu beantworten.

Schweigepflicht

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde der Therapeut entbunden ist. Von der Schweigepflicht darf nur der betroffene Patient oder der gesetzliche Vormund/Betreuer entbinden. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.

  • Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
  • Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben, dokumentiert und gespeichert.
  • Die Psychotherapie kann keine ärztlich/med. Behandlung und körperliche Untersuchung durch den Arzt ersetzen. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Die Psychotherapie kann nur begleitend und stützend erfolgen.
  • Eine Psychotherapie erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Klient/Patient. Allerdings ist es unmöglich, ohne die aktive Mitarbeit des Patienten Fortschritte zu machen oder Erfolge zu haben. Die Linderung oder Heilung seelischer Erkrankungen muss stets von innen heraus, also vom Klienten/Patienten selbst, erfolgen – die dazu notwendige Hilfestellung und Anleitung wird dem Klienten/Patienten nach aktuellem Wissensstand angeboten.
  • Der Klient/Patient verpflichtet sich zur bestmöglichen Mitarbeit und zur Erledigung der ggf. erforderlichen »Hausaufgaben« oder Übungen.
  • Der Klient/Patient ist außerdem für den Erhalt seiner Gesundheit selbst verantwortlich.

Kostenaufklärung

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Vertrag einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ihrem Beihilfeträger haben. Sie sollten vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Maßnahme übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme psychotherapeutischer Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert haben.

Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Das Erstattungsverfahren mit der privaten Kranken- oder Zusatzversicherung ist stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Die Kosten sind steuerlich absetzbar nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen).

SEPTEMBER, 30 / 2024